Pressemitteilung
Lübeck, 9. August 2017
Die EUROIMMUN AG freut sich, bekannt geben zu können, dass das Europäische Patent EP2514837 vom Europäischen Patentamt mit Beschluss vom 7. Juli 2017 im Einspruchsverfahren vollumfänglich widerrufen wurde.
Die Ansprüche des Patents in der erteilten Fassung betreffen ein Verfahren zum Nachweis einer durch Alzheimer verursachten Gehirnschädigung unter Verwendung eines Immunassays, wobei eine erhöhte Konzentration von Neurogranin eine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer durch Alzheimer verursachten Gehirnschädigung in einem Patienten anzeigt.
Das Europäische Patentamt schloss sich der Auffassung der EUROIMMUN AG, die den Einspruch eingelegt hatte, und der einer weiteren Einsprechenden an, dass die Ansprüche in der erteilten Fassung nicht den Erfordernissen des Europäischen Patentübereinkommens genügen und nicht patentfähig sind.
Der Patentinhaberin steht es frei, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Die EUROIMMUN AG hat selbst ein umfangreiches IP-Portfolio mit mehr als 450 eigenen und einlizenzierten gewerblichen Schutzrechten.