2016 erreichte die Zahl der Keuchhusten-Fälle in Deutschland einen besorgniserregenden Rekord – 22.000 laborbestätigte Fälle wurden dem Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet. 14.000 Fälle waren es im Jahr zuvor, über 1.500 Patienten mit Keuchhusten wurden bereits in 2017 registriert (Stand: 09.02.2017).
Keuchhusten wird durch eine Infektion mit dem Bakterium Bordetella pertussis verursacht, die sich in der Schleimhaut der Atemwege vermehren und diese angreifen. Er ist hoch ansteckend und wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Typischstes Anzeichen von Keuchhusten sind Hustenattacken, die bis zum Erbrechen führen können und sich über Wochen hinziehen.
Keuchhusten vorbeugen und Impflücken schließen
Zu schweren, lebensbedrohlichen Komplikationen wie Pneumonien kann Keuchhusten vor allem bei Säuglingen unter 6 Monaten führen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt daher, Kinder so früh wie möglich (ab dem 3. Monat) zu impfen, was insgesamt 5 Impfungen bis zum 14. Lebensmonat erfordert (Grundimmunisierung). Weitere Auffrischungen sind im Kinder- und Jugendalter notwendig. Auch Erwachsene sollten alle zehn Jahre eine Impfung gegen Pertussis bekommen. Diese Empfehlung richtet sich besonders an Personen, die im Gesundheitsdienst arbeiten, an Frauen im gebärfähigen Alter sowie alle Personen, die im engen Kontakt mit einem Neugeborenen stehen (werden). Auch Schwangere können noch vor der Geburt des Kindes geimpft werden, sollte kein Impfschutz aber ein Ansteckungsrisiko bestehen (s. auch Infektionen in der Schwangerschaft – Gesundheitsrisiken für das Kind). Impflücken bei Jugendlichen und Erwachsenen werden als einer der wichtigsten Gründe für den aktuellen Anstieg der Keuchhusten-Fälle vermutet.
Da die Immunität gegenüber Bordetella pertussis nicht lebenslang anhält, stellt weder eine Impfung noch eine durchgemachte Erkrankung einen Grund dar, Keuchhusten im Rahmen der Diagnostik auszuschließen, sollte das klinische Bild eine Infektion vermuten lassen. Zusätzlich zum klinischen Befund wird eine labordiagnostische Bestätigung der Infektion empfohlen.
Diagnostik und Meldepflicht bei Keuchhusten
Im Anfangsstadium der Infektionskrankheit lassen sich die Bakterien in einer Schleimhautprobe direkt nachweisen. Nach ein bis drei Wochen werden dann spezifische Antikörper gebildet, die mithilfe von ELISA bestimmt werden können. Als Antigen empfiehlt das RKI das Pertussis-Toxin (PT), das besonders spezifisch für die Bakterienart ist. Ein erhöhter Anti-PT-IgG-Titer bzw. eine deutliche Änderung des Antikörpertiters zwischen zwei im zeitlichen Abstand von wenigen Wochen entnommenen Proben ist ein wichtiger Indikator für das Vorliegen der Krankheit. Anti-PT-IgA Antikörper gelten zwar als wenig sensitiv, dafür aber sehr spezifisch und können ebenfalls für die Labordiagnose von Keuchhusten herangezogen werden. Von einem Nachweis spezifischer IgM rät das RKI ab, sie seien wenig aussagekräftig.
Sowohl Direktnachweise der Bakterien (Kultur oder DNA-Nachweise) als auch positive serologische Befunde sind seit 2013 bundesweit meldepflichtig.